Schüler*innen können aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlaubt werden.
Der Beurlaubungsantrag ist frühzeitig schriftlich über den*die Klassenlehrer*in an den*die Schulleiter*in zu stellen und ausführlich zu begründen.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.