Schulpflicht / Vorzeitige Einschulung ("auf Antrag")
Der Stichtag für die Schulpflicht wurde in den letzten Jahren vom 30. Juni auf den 30. September verschoben. Diese Verschiebung ist mit Ablauf des Schuljahres 2014/2015 erreicht. Die Kinder werden also jünger eingeschult. Der Einschulungsstichtag ist demnach der 30. September eines Jahres.
Ein Kind, das nach dem Stichtag erst sechs Jahre alt wird, kann dennoch schon schulbereit sein. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Kinder, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, vorzeitig einzuschulen. Sie müssen die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein. Diese Kinder werden wie die anderen Kinder auch zu den Anmeldetagen in der Schule angemeldet. Die Entscheidung trifft dann letztlich der Schulleiter auf Grund des Ergebnisses der schulärztlichen Untersuchung und der Gespräche und Beobachtungen.
Bei der Überlegung zur vorzeitigen Einschulung sollten Eltern nicht nur die Frage in den Mittelpunkt stellen, ob das Kind die Voraussetzungen mitbringt, "die Schule zu schaffen". Vielmehr sollte ein solcher Schritt wirklich sinnvoll sein. Eine Untersuchung der Universität Hannover mit dem bezeichnenden Titel: "Fängt der frühe Vogel den Wurm ?..." bestätigt, dass sich in der Regel ein späterer Schuleintritt positiv auf die Schulleistungen und die weitere schulische Entwicklung normal entwickelte Kinder auswirkt.